Zur Übersicht zurück

Was sollte ich tun, wenn ein Streik oder eine andere Störung meinen Flug betrifft?

Prüfen Sie immer zuerst die Informationen der Fluggesellschaft
Im Falle von Streiks oder anderen Unregelmäßigkeiten (wie schlechtem Wetter oder Personalmangel) ist es wichtig, die offiziellen Mitteilungen der Fluggesellschaft zu verfolgen. Die Fluggesellschaft sollte Sie als Erstes über Folgendes informieren:

  • Annullierungen oder Verspätungen; 
  • Alternative Flugverbindungen oder Umbuchungen; 
  • Mögliche Entschädigungen. 

Kann ich meinen Flug ändern oder stornieren?
Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Im Falle eines Streiks oder einer Flugannullierung bietet die Fluggesellschaft häufig eine der folgenden Optionen an:

  • Kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug; 
  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises (wenn die Verspätung je nach Fluggesellschaft mindestens 3 bis 5 Stunden beträgt). 

Was können wir für Sie tun?
Wir können nur im Rahmen der von der Fluggesellschaft festgelegten Regeln und Bedingungen Unterstützung leisten. Unsere Aufgabe besteht darin, Fluggesellschaften bei Vorgängen wie Umbuchungen zu unterstützen. Unsere Möglichkeiten sind jedoch eingeschränkter als die der Fluggesellschaft selbst – insbesondere bei kurzfristigen Störungen. Wir sind nicht befugt, Maßnahmen außerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Richtlinien zu ergreifen.

Wenn Sie von Unregelmäßigkeiten betroffen sind, haben Sie jederzeit das Recht, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Dies ist Ihr gesetzliches Recht, und die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen Unterstützung zu leisten.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Die Beurteilung möglicher Entschädigungsansprüche liegt außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs. Je nach Situation haben Sie jedoch möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder eine Verbraucherorganisation in Ihrem Land.

In Fällen höherer Gewalt wird von den Fluggesellschaften häufig keine Entschädigung gewährt.