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Flugticket-Garantie

Mit der Flugticket-Garantie sind Sie gegen unerwartete Situationen abgesichert. Sollte Ihr Flug aufgrund einer (drohenden) Insolvenz der Fluggesellschaft annulliert werden, sorgt diese Absicherung dafür, dass Sie nicht leer ausgehen.

Was ist abgedeckt?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn:

  • Die Flugticket-Garantie in Ihrer Buchungsbestätigung aufgeführt ist.
  • Der oder die annullierten Flüge auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
  • Die Garantie ausschließlich das Flugticket abdeckt, nicht jedoch Zusatzleistungen wie Gepäck, Sitzplatzreservierungen oder Mahlzeiten.

Welche Kosten werden erstattet?
Wenn Ihre Reise noch nicht begonnen hat:

  • Die vollständige Erstattung des Ticketpreises für den oder die annullierten Flüge.

Wenn Sie sich bereits auf Reisen befinden:

  • Eine Erstattung der Kosten des annullierten Fluges oder
  • Die Kosten für eine direkte Rückreise in die Niederlande.

Maximale Entschädigung

  • Bis zu maximal 2.000 € pro Person und Ticket.

Ab wann besteht Versicherungsschutz?

  • Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie Ihren Flug gebucht und bezahlt haben.

Wann gilt die Garantie nicht?
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn:

  • Die Insolvenz durch Krieg, Unruhen, einen Staatsstreich oder staatliche Eingriffe verursacht wurde.
  • Sie Ihren Anspruch nicht innerhalb eines Monats geltend machen. Danach verfällt Ihr Anspruch auf Entschädigung.

Was tun im Falle einer Insolvenz?
Bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Wir reichen den Entschädigungsantrag in Ihrem Namen ein.

Die Flugticket-Garantie ist ein externer Service unseres Partners International Passenger Protection Ltd.