Die Fluggesellschaft kann Sitzplätze jederzeit ändern. Dies kann unter anderem folgende Gründe haben:
- Änderungen des Flugzeugtyps
- Betriebliche Anpassungen
- Sitzplätze werden beispielsweise für medizinische Passagiere oder für Gepäck benötigt
In der Regel bucht die Fluggesellschaft Sie auf einen gleichwertigen Sitzplatz um. Dabei versucht sie, Ihre ursprünglichen Wünsche so weit wie möglich zu berücksichtigen. Sollten Sie mit der angebotenen Alternative nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde oder einen Entschädigungsantrag direkt bei der Fluggesellschaft einreichen.
Bitte beachten Sie: Wenn ein gleichwertiger Sitzplatz angeboten wurde (z. B. Fensterplatz > Fensterplatz), wird in der Regel keine Rückerstattung gewährt.