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Die Fluggesellschaft hat meinen Flug geändert oder storniert.

Manchmal sind Flugplanänderungen erforderlich, beispielsweise aus betrieblichen Gründen oder zur Gewährleistung der Sicherheit der Passagiere. Fluggesellschaften sind gesetzlich berechtigt, Änderungen an Ihrem Flugplan vorzunehmen. Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug ändert oder annulliert, werden Sie wie folgt informiert:

  • Bei geringfügigen Änderungen (einige Stunden Zeitunterschied) erhalten Sie eine Informations-E-Mail mit dem aktualisierten Flugplan. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Für zusätzliche Informationen können Sie sich jederzeit an die Fluggesellschaft wenden.
  • Bei größeren Änderungen (mindestens 3 bis sogar 5 Stunden) erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, den neuen Flugplan zu bestätigen. Hinweis: Achten Sie auf die in der E-Mail angegebene Frist. Nach Ablauf dieser Frist wird der neue Flugplan automatisch bestätigt, um eine automatische Stornierung der neuen Flüge oder eine Überbuchung durch die Fluggesellschaft zu vermeiden. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wenn Sie Ihre Buchung aufgrund einer wesentlichen Flugplanänderung vollständig stornieren und eine Rückerstattung beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Fluggesellschaft zu kontaktieren, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Ticketerstattung haben. Eine Rückerstattung unterliegt stets den Bedingungen der Fluggesellschaft. Möchten Sie die Stornierung vornehmen und eine Rückerstattung beantragen? Bitte kontaktieren Sie uns

Wichtige Informationen

  • Eine Änderung oder Annullierung wird immer von der Fluggesellschaft vorgenommen, nicht von uns als Reisevermittler. Wir haben keinen Einfluss auf (unerwartete) betriebliche Anpassungen der Fluggesellschaft. 
  • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie auf Anfrage jederzeit direkt zu unterstützen, auch wenn sie versucht, Sie an das Reisebüro zurückzuverweisen.
  • Treten Änderungen am Flughafen oder während Ihrer Reise auf? Wenden Sie sich immer direkt an den Schalter der Fluggesellschaft oder rufen Sie die Fluggesellschaft an. Sobald Sie bei der Fluggesellschaft eingecheckt sind, dürfen wir keine Unterstützung mehr leisten. 
  • Wir können Sie nur im Rahmen unserer Serviceleistungen unterstützen. Dabei halten wir uns strikt an die Vorgaben der Fluggesellschaft. Unsere Möglichkeiten zur Umbuchung sind eingeschränkter als die der Fluggesellschaft. 
  • Wir dürfen Sie ausschließlich auf Flüge derselben Fluggesellschaft umbuchen. Nur die Fluggesellschaft selbst kann Sie auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen (z. B. bei kurzfristigen Änderungen oder Annullierungen am Flughafen).
  • Wenn die Fluggesellschaft die Unterstützung verweigert, weisen Sie die Fluggesellschaft direkt auf ihre gesetzliche Verpflichtung hin, Ihnen Hilfe zu leisten (z. B. gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 3 bis 9). Die Fluggesellschaft darf Sie in keinem Fall an eine andere Partei verweisen. 
  • Wenn Sie mit den Bedingungen der Fluggesellschaft nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihre Forderung direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Wir sind an diesem Verfahren nicht beteiligt.